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   OLG Frankfurt, 09.08.2004 - 9 U 44/04   

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https://dejure.org/2004,4785
OLG Frankfurt, 09.08.2004 - 9 U 44/04 (https://dejure.org/2004,4785)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.08.2004 - 9 U 44/04 (https://dejure.org/2004,4785)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. August 2004 - 9 U 44/04 (https://dejure.org/2004,4785)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 234 Abs 1 ZPO, § 236 Abs 2 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an den Wiedereinsetzungsantrag; Organisationsmangel des Anwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen hinsichtlich einer Substantiierung von Wiedereinsetzungsgründen im Rahmen eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Bestimmungen der Sorgfaltspflichten eines prozessbevollmächtigten Anwalts hinsichtlich der Einhaltung von ...

  • Judicialis

    ZPO § 236

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 236
    Zur substantiierten Bezeichnungspflicht der Wiedereinsetzungsgründe in einem Antrag und zum Organisationsmangel eines Anwaltes wegen fehlender Anweisung zur Eintragung der Berufungsbegründungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Regelmäßige Fristenkontrolle ist bedeutend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 295
  • BeckRS 2004, 10008
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 528/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2004 - 9 U 44/04
    Bleiben die Umstände, die zur Fristversäumung geführt haben, unaufgeklärt, so ist die Wiedereinsetzung dann ausgeschlossen, wenn ein verschuldeter Umstand möglich erscheint (BGH VersR 1982, 1167; BAG NJW 1990, 2707).
  • BGH, 04.10.1982 - II ZB 9/82

    Büroversehen - Unaufklärbarkeit - Versäumung einer Rechtsmittelfrist durch einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.08.2004 - 9 U 44/04
    Bleiben die Umstände, die zur Fristversäumung geführt haben, unaufgeklärt, so ist die Wiedereinsetzung dann ausgeschlossen, wenn ein verschuldeter Umstand möglich erscheint (BGH VersR 1982, 1167; BAG NJW 1990, 2707).
  • OLG Stuttgart, 21.02.2020 - 17 UF 195/19

    Notwendiger Vortrag zur Wiedereinsetzung bei Neuanlegung von Akte

    Weiter erschiene es auch zweifelhaft, ob bezüglich der Angestellten Frau J. der Vortrag des Antragstellers ausreichend ist, inwieweit diese auf Grund ihrer Ausbildung, Berufserfahrung und Zuverlässigkeit überhaupt in der Lage war, die an sie delegierte Aufgabe zu erfüllen (BGH, NJW 2012, 2201 Rn. 27; OLG Frankfurt, BeckRS 2004, 10008).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2006 - 9 U 68/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Darlegung der

    Die hier fehlenden Angaben sind so grundlegend, dass sie nicht als bloße Ergänzung fristgerechter Darlegungen angesehen werden können (in diesem Sinne auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.8.2004, 9 U 44/04, abrufbar unter www.rechtsprechung.hessen.de oder in OLGR 2004, 426).
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